Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Ferienwohnungen von Alfons und Hildegard Kramer, Zum Scherbusch 47, 53773 Hennef-Uckerath.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vorübergehende Überlassung der Ferienwohnungen im Dachgeschoss und im Souterrain sowie für die damit vereinbarten Leistungen.

(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn die Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.

(3) Bei Buchungen über externe Vermittlungs- oder Buchungsplattformen sind die dort wirksam vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

§ 2 Buchung und Vertragsschluss

(1) Anfragen können insbesondere telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Eine Anfrage allein stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch die Vermieter zustande; eine Buchungsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

(2) Maßgeblich sind insbesondere die bestätigte Ferienwohnung, der Aufenthaltszeitraum, die vereinbarte Belegung, der Preis und die Zahlungsbedingungen. Änderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

(3) Bei Buchungen durch Unternehmen oder andere Organisationen wird festgehalten, wer Vertragspartner und Zahlungspflichtiger ist. Die bloße Benennung eines Rechnungsempfängers begründet für sich allein keine zusätzliche Zahlungspflicht dieses Empfängers.

(4) Der Buchende wird gebeten, Unstimmigkeiten in der Buchungsbestätigung unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung

(1) Die Vermieter stellen die vereinbarte Ferienwohnung für den bestätigten Zeitraum zur Verfügung. Soweit nicht anders vereinbart, sind die üblichen Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung, die Endreinigung sowie Bettwäsche, Handtücher und die vorhandene Küchenausstattung im vereinbarten Mietpreis enthalten. Gesondert vereinbarte Leistungen oder gesetzlich erhobene Abgaben können zusätzlich berechnet werden, sofern sie vor Vertragsschluss ausgewiesen wurden.

(2) Der vereinbarte Mietpreis ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Bei Überweisung muss der vollständige Betrag spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Termin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung vor Beginn des Aufenthalts zu leisten.

(3) Barzahlung bei Anreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Kartenzahlung vor Ort wird nicht angeboten.

(4) Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung stehen den Vermietern die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere können sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist setzen und vom Vertrag zurücktreten. Ein automatischer Wegfall der Buchung allein durch Überschreiten des Zahlungstermins wird nicht vereinbart.

(5) Eine vorzeitige Abreise führt nicht automatisch zu einer anteiligen Erstattung des vereinbarten Preises. Gesetzliche Ansprüche und die Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einnahmen bleiben unberührt.

§ 4 Belegung, Besucher und Veranstaltungen

(1) Die Ferienwohnung darf nur von den bei der Buchung angegebenen und von den Vermietern bestätigten Personen zur Übernachtung genutzt werden. Die zulässige Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.

(2) Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Vermieter. Soweit eine zusätzliche Belegung zulässig ist, kann hierfür vorab ein entsprechender Mehrpreis vereinbart werden.

(3) Üblicher Tagesbesuch ist gestattet, sofern dadurch keine unzumutbaren Störungen entstehen und die Hausordnung eingehalten wird. Partys, Feiern und größere Zusammenkünfte bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Vermieter.

(4) Wesentlich unrichtige Angaben zur Belegung oder eine erhebliche vertragswidrige Nutzung können die gesetzlichen Rechte der Vermieter, insbesondere zur Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, begründen.

§ 5 Haustiere

(1) Haustiere müssen vor Abschluss der Buchung angemeldet werden und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieter mitgebracht werden. Anzugeben sind Art, Anzahl sowie Rasse und ungefähre Größe der Tiere. Die Zustimmung gilt ausschließlich für die konkret angemeldeten Tiere.

(2) Werden nicht angemeldete Tiere mitgebracht oder weichen die tatsächlichen Angaben wesentlich von der Anmeldung ab, besteht hierfür keine Zustimmung. Die Vermieter können die Aufnahme des nicht genehmigten Tieres verweigern. Weitergehende Rechte bezüglich des Aufenthalts richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

(3) Für die Mitnahme von Tieren kann vor Vertragsschluss ein angemessener Aufpreis vereinbart werden. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass von den Tieren keine Gefährdungen, Schäden oder unzumutbaren Störungen ausgehen.

(4) Für schuldhaft verursachte Schäden und erforderliche zusätzliche Reinigungskosten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine automatische Straf- oder Reinigungspauschale allein wegen eines Verstoßes wird nicht erhoben.

§ 6 Hausordnung, Nichtraucherhaus und Nutzung

(1) Die Ferienwohnungen und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung ist einzuhalten, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

(2) Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen und Dampfen, auch mit E-Zigaretten, ist in sämtlichen Innenräumen untersagt. Auf Balkon und Terrasse ist Rauchen nach der bisherigen Hausregelung gestattet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und andere Personen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(3) Bei schuldhaften Verstößen gegen das Rauchverbot können die Vermieter Ersatz der dadurch entstandenen Schäden und der tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

(4) Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist zu beachten. In dieser Zeit sind Geräusche auf Zimmerlautstärke zu begrenzen und auf andere Bewohner sowie Nachbarn besonders Rücksicht zu nehmen.

(5) Beim Verlassen der Ferienwohnung sind Fenster und Türen zu schließen sowie nicht benötigte elektrische Geräte und Beleuchtung auszuschalten, soweit dies zumutbar und sicher möglich ist.

(6) Veränderungen, das Anbringen von Dekorationen mit Beschädigungsrisiko und Eingriffe in die Einrichtung bedürfen der vorherigen Zustimmung. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Ein vorhandener Internetzugang kann im vereinbarten Umfang genutzt werden. Der Gast hat bei der Nutzung geltendes Recht zu beachten. Stellplätze dürfen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit und der örtlichen Hinweise genutzt werden.

§ 7 Stornierung und Nichtanreise

(1) Eine Stornierung soll zur eindeutigen Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei den Vermietern.

(2) Für Stornierungen gelten vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen folgende pauschalierte Entschädigungen, bezogen auf den vereinbarten Übernachtungspreis:

Stornierung vor dem Anreisetag Entschädigung
30 Tage oder früher 0 %
25 bis 29 Tage 20 %
15 bis 24 Tage 40 %
10 bis 14 Tage 60 %
6 bis 9 Tage 80 %
0 bis 5 Tage oder Nichtanreise 100 %

(3) Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass den Vermietern überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Die Entschädigung ist auf den tatsächlich ersatzfähigen Betrag begrenzt.

(4) Kann die Ferienwohnung aus von den Vermietern zu vertretenden Gründen nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden, gelten die gesetzlichen Rechte des Gastes.

(5) Die Vermieter können den Vertrag nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen oder von ihm zurücktreten, insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Unmöglichkeit der Leistung. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Ansprüchen abgerechnet.

§ 8 Anreise, Abreise und Schlüssel

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise soll bis 18:00 Uhr erfolgen. Frühere oder spätere Anreisen sind nach vorheriger Absprache möglich, sofern sie organisatorisch umgesetzt werden können.

(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben, sofern keine andere Zeit vereinbart wurde.

(3) Die Ferienwohnung ist besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände sind mitzunehmen, Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen und benutztes Geschirr sauber einzuräumen.

(4) Sämtliche überlassenen Schlüssel sind zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Ein Zurücklassen der Schlüssel in der Wohnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet. Bei schuldhaftem Schlüsselverlust können die erforderlichen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

(5) Bei verspäteter Rückgabe können die Vermieter eine gesetzlich begründete Nutzungsentschädigung und gegebenenfalls weiteren nachweisbaren Schaden geltend machen. Eine automatische zusätzliche Strafgebühr wird nicht erhoben.

§ 9 Kaution

(1) Die Vermieter können zur Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Aufenthalt eine angemessene Kaution vereinbaren. Diese beträgt in der Regel bis zu 150,00 €. Bei besonderen Umständen, beispielsweise längeren Aufenthalten oder der Mitnahme von Haustieren, kann eine höhere angemessene Kaution individuell vereinbart werden.

(2) Ob eine Kaution anfällt, ihre Höhe und ihre Zahlungsweise werden vor Vertragsschluss vereinbart und in der Buchungsbestätigung dokumentiert.

(3) Nach Rückgabe der Ferienwohnung und der Schlüssel wird die Kaution nach einer angemessenen Prüfungs- und Abrechnungsfrist zurückerstattet, soweit keine berechtigten und zu sichernden Ansprüche entgegenstehen.

§ 10 Schäden, Mängel und Haftung

(1) Gäste werden gebeten, festgestellte Mängel oder Schäden möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen und weitere Schäden vermieden werden können. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.

(2) Für Schäden, die der Gast oder ihm zurechenbare Personen schuldhaft verursachen, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften. Schäden, insbesondere Wasser- oder Feuerschäden, sind unverzüglich zu melden.

(3) Die Haftung der Vermieter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere wird die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

(4) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Zutritt und Zugang zum Dachboden

(1) Die Vermieter respektieren die Privatsphäre der Gäste und deren Recht auf ungestörte Nutzung der Ferienwohnung.

(2) Ein Betreten der Ferienwohnung durch die Vermieter erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung und bei sachlich gerechtfertigtem Anlass, beispielsweise für erforderliche Reparaturen oder die Beseitigung von Störungen. In unmittelbaren Notfällen, etwa bei Feuer oder einem akuten Wasserschaden, ist ein zur Gefahrenabwehr erforderlicher Zutritt auch ohne vorherige Abstimmung zulässig.

(3) Bei der Dachgeschosswohnung befindet sich der einzige Zugang zum Dachboden innerhalb der Ferienwohnung. Ein während des Aufenthalts erforderlicher Zugang zum Dachboden wird grundsätzlich rechtzeitig mit den Gästen abgestimmt und unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf ihre Interessen durchgeführt. Diese Besonderheit wird vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Soweit die Parteien nach den anwendbaren Vorschriften wirksam einen Gerichtsstand vereinbaren können, kann eine gesonderte Vereinbarung über die Zuständigkeit der für Hennef zuständigen Gerichte in Deutschland getroffen werden. Zwingende internationale Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Absprachen, insbesondere in der Buchungsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

(3) Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend ohne entsprechende Vereinbarung.

Stand: 22. Oktober 2026